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| 25.08.2008 |
Vorsicht Asbest! |
Die sogenannten Nachtspeicheröfen, die bis 1977 gebaut wurden, können hohe Mengen lungenschädigendes und krebsauslösendes Asbest, Speichersteine mit hohen Chromatgehalten und PCB-haltige elektrische Bauteile enthalten.
Teilweise wurde Asbest noch bis 1984 in geringerem Umfang zum Schutz elektrischer Bauteile verwendet. Wie viele asbesthaltige Öfen noch existieren, ist nicht bekannt, anhand des Typenschilds lässt sich aber zumindest das Alter feststellen.
Die Entsorgung muss ein nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 sachkundiger Fachbetrieb vornehmen. Kleinere Geräte werden staubdicht verpackt und komplett entfernt. Kosten zirka 150 bis 200 Euro pro Stück.
Große und damit schwere Geräte müssen vor Ort unter umfangreichen Schutzmaßnahmen zerlegt werden. Kostenpunkt zirka 600 bis 700 Euro je Ofen. Hinter oder unter den Nachtspeicheröfen wurden häufig Asbestzementplatten oder Asbestpappen als Hitzeschutz verbaut, die bei unsachgemäßem Ausbau hohe Faserkonzentrationen freisetzen können.
Geräte bis Mitte der 1990er-Jahre können zudem Mineralfaserdämmstoffe enthalten, die als krebserregend eingestuft sind. Mieter, die einen asbesthaltigen Ofen in ihrer Wohnung vermuten, sollten den Hauseigentümer schriftlich auffordern, das mögliche Gesundheitsrisiko durch ein Sachverständigengutachten feststellen zu lassen.
Besteht tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung, muss in jedem Fall der Vermieter die Gutachterkosten tragen, ansonsten der Mieter. Stellt der Gutachter eine Asbestbelastung fest, muss der Vermieter die Geräte austauschen lassen.
Geräteverzeichnisse: Hersteller, Stromversorger, Fachbetriebe, Mietervereine und Verbraucherzentralen verfügen über Verzeichnisse zu asbesthaltigen Nachtspeicheröfen.
Quelle: ÖkoTest 09/2008
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